Strompreisbremse

Bei Privathaushalten und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh funktioniert die Strompreisbremse wie folgt:

  • Für 80 % Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose zahlen Sie 40 ct/kWh (brutto).
  • Für jede darüber liegende Kilowattstunde zahlen Sie den festgelegten Arbeitspreis Ihres Tarifs.
  • Die Preisbremse greift nur, sofern Ihr vertraglicher Arbeitspreis über den 40 ct/kWh (brutto) liegt. Liegt der aktuelle Arbeitspreis darunter, zahlt man die günstigeren vertraglichen Konditionen.
  • Die Strompreisbremse wird ab März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt.
  • Auch die Monate Januar und Februar werden berücksichtigt und im März rückwirkend verrechnet.

Bei Endverbrauchern sowie bei mittleren und großen Unternehmen mit einem Jahresverbrauch über 30.000 kWh, funktioniert die Strompreisbremse wie folgt: Hier wird zwischen standardisierte Lastprofilen (SLP) und registrierender Leistungsmessung (RLM) unterscheiden.

Für 70 % des Verbrauchs zahlt man 13 Cent je Kilowattstunde vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich Umsatzsteuer. Für jede darüber liegende Kilowattstunde zahlen Sie den festgelegten Arbeitspreis Ihres Tarifs. Ausschlaggebend ist die aktuell vorliegende Verbrauchsprognose aus dem Jahr 2022.

Für 70 % des Verbrauchs zahlt man 13 Cent je Kilowattstunde vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich Umsatzsteuer. Für jede darüber liegende Kilowattstunde zahlen Sie den festgelegten Arbeitspreis Ihres Tarifs. Basis ist hier der gemessene Verbrauch im Jahr 2021.

Weitere Informationen 

Die Energiepreise sollen bezahlbar sein, die Strompreissteigerung bremsen und gleichzeitig eine zuverlässige Versorgung gewährleisten. Für Privathaushalte und kleine Unternehmen bis 30.000 kWh Jahresverbrauch soll die Verbraucherpreisobergrenze bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Die Preisdeckelung gilt für 80 % Ihres Stromverbrauchs. Die Grundlage zur Berechnung dieses Stromverbrauchs ist Ihre aktuelle Jahresverbrauchsprognose. Für Ihren darüberhinausgehenden Stromverbrauch zahlen Sie den regulären Verbrauchspreis Ihres derzeit gültigen Tarifs.

Auf jeden Fall! Jede eingesparte Kilowattstunde zählt, im Sinne der Versorgungssicherheit, aber auch aus finanzieller Sicht. Die Strompreisbremse für Privatkunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen gilt für 80 Prozent des Verbrauchs, wenn deren Jahresverbrauch unter 30.000 kWh liegt. Privatkunden sowie mittlere und große Unternehmen mit einem Jahresverbrauch über 30.000 kWh werden bei 70 % ihres Verbrauchs entlastet. Darüber hinaus müssen Kunden vollständig ihren regulären Preis zahlen.

Die Strompreisbremse greift ab dem 1. März 2023. Sie wird aber rückwirkend zum 1. Januar 2023 berechnet. Alle unsere Privatkunden sowie alle kleinen und mittleren Gewerbekunden mit Standardlastprofil brauchen nichts zu tun - wir garantieren Ihnen, dass wir die Strompreisbremse im Sinne des Gesetzes umsetzen und Ihre monatlichen Abschläge automatisch anpassen.

Die Abschlagsanpassung beginnt ab März 2023. Sie erhalten rechtzeitig von uns eine Information über Ihre neuen Abschlagsbeträge. Die Entlastungsbeträge aus dem Januar und Februar 2023 werden selbstverständlich rückwirkend berücksichtigt.

Die Bundesregierung hat die Strompreisbremse eingeführt. Die für die Strompreisbremse benötigte Finanzmittel stammen aus dem „Abschöpfungsmechanismus - Zufallsgewinne“, also das zusätzliche Einkommen der Stromerzeuger. Die Differenz zwischen der Strompreisbremse und dem regulären Strompreis verteilen die vier Übertragungsnetzbetreiber an die Energieversorger.

Ausschlaggebend ist laut Gesetz Ihre aktuelle Jahresverbrauchsprognose. 

Wir erhalten von dem zuständigen Netzbetreiber die Prognose Ihres Jahresverbrauchs. Dieser dient als Basis zur Berechnung der Entlastung durch die Strompreisbremse.

Auch in diesem Fall werden Sie entlastet. Ihre Entlastung erhalten Sie dann über Ihren neuen Stromlieferanten.

Wir übernehmen die Abschlagsanpassung ganz automatisch für Sie! Falls der neu berechnete Abschlag nicht passt, z. B. weil Ihr Verbrauch sich in den letzten Monaten deutlich verändert hat, können Sie diesen anpassen. Dies geht ganz einfach online über unser Kundenportal.

Sie erhalten trotzdem die für Sie berechnete Entlastung. Energiesparen lohnt sich auf jeden Fall.

Gaspreisbremse

Bei Privathaushalten funktioniert die Gaspreisbremse wie folgt:

  • Für 80 % Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zahlen Sie 12 ct/kWh (brutto).
  • Für jede darüberhinausgehende Kilowattstunde zahlen Sie den festgelegten Arbeitspreis Ihres aktuellen Tarifs.
  • Die Preisbremse greift nur, sofern Ihr vertraglicher Arbeitspreis über den 12 ct/kWh (brutto) liegt. Sollte der aktuelle Arbeitspreis darunter liegen, zahlt man die günstigeren vertraglich vereinbarten Konditionen.
  • Die Gaspreisbremse wird ab März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt.
  • Auch die Monate Januar und Februar werden berücksichtigt und im März rückwirkend verrechnet.
  • Dies gilt auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem Jahresverbrauch unter 1,5 Mio. kWh.

Für Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) und einem Gasverbrauch über 1,5 Mio. kWh sowie zugelassene Krankenhäuser gelten abweichende Regelungen. 

Weitere Informationen 

Die Energiepreise sollen bezahlbar sein, die Gaspreissteigerung bremsen und gleichzeitig eine zuverlässige Versorgung gewährleisten. Privathaushalte, sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch unter 1,5 Mio. kWh zahlen für 80 % Ihres im September prognostizierten Jahresverbrauchs 12 ct/kWh (brutto). Die Grundlage zur Berechnung dieses Gasverbrauchs ist Ihre aktuelle Jahresverbrauchsprognose. Für Ihren darüberhinausgehenden Gasverbrauch zahlen Sie den regulären Verbrauchspreis Ihres derzeit gültigen Tarifs.

Auf jeden Fall! Jede Energieeinsparung zählt, im Sinne der Versorgungssicherheit, aber auch aus finanzieller Sicht. Die Gaspreisbremse für Privatkunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen gilt für 80 Prozent des Verbrauchs, wenn deren Jahresverbrauch unter 1,5 Mio. kWh liegt.

Die Gaspreisbremse greift ab dem 1. März 2023. Sie wird aber rückwirkend zum 1. Januar 2023 berechnet. Alle unsere Privatkunden sowie alle kleinen und mittleren Gewerbekunden brauchen nichts zu tun - wir garantieren Ihnen, dass wir die Gaspreisbremse im Sinne des Gesetzes umsetzen und Ihre monatlichen Abschläge automatisch anpassen.

Die Abschlagsanpassung beginnt ab März 2023. Sie erhalten rechtzeitig von uns eine Information über Ihre neuen Abschlagsbeträge. Die Entlastungsbeträge aus dem Januar und Februar 2023 werden selbstverständlich rückwirkend berücksichtigt.

Ausschlaggebend ist laut Gesetz Ihre aktuelle Jahresverbrauchsprognose.

Wir erhalten von dem zuständigen Netzbetreiber die Prognose Ihres Jahresverbrauchs. Dieser dient als Basis zur Berechnung der Entlastung durch die Gaspreisbremse.

Auch in diesem Fall werden Sie entlastet. Ihre Entlastung erhalten Sie dann über Ihren neuen Stromlieferanten.

Wir übernehmen die Abschlagsanpassung ganz automatisch für Sie! Falls der neu berechnete Abschlag nicht passt, z. B. weil Ihr Verbrauch sich in den letzten Monaten deutlich verändert hat, können Sie diesen anpassen. Dies geht ganz einfach online über unser Kundenportal.

Sie erhalten trotzdem die für Sie berechnete Entlastung. Energiesparen lohnt sich auf jeden Fall.

Erdgas-Wärme-Preisbremse

Alle Informationen können Sie hier entnehmen: