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Zuverlässige Stromversorgung

Mit VilStrom Wärmepumpe sichern Sie sich nicht nur attraktive Preisvorteile und staatliche Förderungen, sondern tragen auch aktiv zum Umweltschutz bei und investieren in eine nachhaltige und effiziente Heizlösung für Ihr Zuhause. Entscheiden Sie sich für VilStrom Wärmepumpe der Stadtwerke Bad Vilbel und genießen Sie die zahlreichen Vorteile dieser innovativen Technologie.

Bitte beachten Sie: 
Um den speziellen Wärmestromtarif zu buchen, muss Ihre Wärmepumpe einen eigenen Stromzähler haben. 
An diesem separaten Zähler wird der Betriebsstromverbrauch getrennt vom allgemeinen Haushaltsstrom gemessen und abgerechnet.

In 3 Schritten zum VilStrom Wärmepumpe

Ein Stromtarif-Wechsel zu uns ist jederzeit möglich. Das Beste daran: Sie können sich entspannt zurücklehnen, weil wir den Wechsel für Sie regeln und obendrein die Kündigung bei Ihrem aktuellen Stromanbieter übernehmen. Sie berechnen einfach Ihren Strompreis in unserem Preisrechner, fertig!

Jetzt wechseln, denn regional lohnt sich für alle.

Weitere Infos

  • Für die Buchung des Wärmestromtarifes, muss Ihre Wärmepumpe einen eigenen Stromzähler haben. An diesem separaten Zähler wird der Betriebsstromverbrauch getrennt vom allgemeinen Haushaltsstrom gemessen und abgerechnet.
  • Sondertarif / Versorgung erfolgt außerhalb der Grundversorgung
  • Vertragslaufzeit 1 Monat zum Monatsende
  • Abnahmestelle in Bad Vilbel

 

Preise ab 01.01.2025

TarifsystemNettoBrutto
Arbeitspreis (ct/kWh)23,0327,41
Grundpreis (MME) (Euro/Monat)10,3812,35

*In den Bruttopreisen sind die Umsatzsteuer, die Energiesteuer Strom, die  §19 StromNEV-Umlage, die Konzessionsabgabe (gem. § 35e EnWG) sowie die gültigen Netzentgelte enthalten. Die Preise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.

 

Sie können sich direkt online oder mit dem Vertrag bei uns anmelden.

Wenn Sie eine Vereinbarung mit Ihrem Netzbetreiber getroffen haben, die es ihm erlaubt, Geräte wie Wärmepumpen oder Wallboxen (die keinen eigenen Zähler haben) nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zu steuern, geben wir das pauschal reduzierte Netzentgelt selbstverständlich an Sie weiter. Dieses wird auch gesondert auf Ihrer Rechnung ausgewiesen. 

->Infos und Anmeldung

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