Die Zukunft fährt mit Strom

Die Zahl der Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet steigt stetig an. Damit Ihnen nie der Strom ausgeht, betrieben wir als der lokale Energieversorger öffentliche Ladeinfrastruktur in Bad Vilbel. Zudem sorgen wir als lokaler Verteilnetzbetreiber für den richtigen Anschluss Ihrer Ladeeinrichtung zu Hause.

Sie planen ein Elektrofahrzeug in Bad Vilbel zu laden? Dann erhalten Sie auf dieser Seite alle Infos.

Öffentliches Laden in Bad Vilbel

Die Zahl der Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet steigt stetig an. Damit Ihnen nie der Strom ausgeht, betrieben wir als der lokale Energieversorger öffentliche Ladeinfrastruktur in Bad Vilbel.

An unseren Ladesäulen laden Sie mit einer Leistung von bis zu 22 kW. Für die Abwicklung der Ladevorgänge nutzen wir das Netzwerk unseres Kooperationspartners ladenetz.de. Die Ladepunkte sowie deren Status finden Sie hier auf der interaktiven Karte:

Derzeit betreiben wir folgende öffentliche Stationen:

  • Parkhaus Vilco/Stadthalle, Niddastraße 1, 20 Ladepunkte
  • Rathaus, Am Sonnenplatz 1, 8 Ladepunkte, Mo bis Fr von 6 bis 22 Uhr
  • Südbahnhof, Berkersheimer Weg, 6 Ladepunkte
  • Dortelweiler Platz, 6 Ladepunkte
  • P+R Parkplatz, Max-Planck-Straße, 5 Ladepunkte
  • Massenheim, Harheimer Weg, 2 Ladepunkte
  • Breitwiesenhalle, Aueweg, 2 Ladepunkte
  • Autohaus Bad Vilbel, Homburger Straße 63, 2 Ladepunkte
  • Autohaus Reichold, Homburger Straße 65, 2 Ladepunkte
  • Alle RFID-Ladekarten aus dem ladenetz.de-Verbund und von Roaming-partnern ermöglichen Ihnen das Laden
  • Mit der Ladeapp von ladenetz.de
  • Spontanes Laden mit einer Kreditkarte per Scan des QR-Codes an der Station

 

Eine Auslistung der Partner finden Sie hier: https://ladenetz.de/community/

An den Ladesäulen der Stadtwerke Bad Vilbel können Sie ihr Elektroauto mit bis zu 22 kW laden. Die tatsächliche Ladegeschwindigkeit ist abhängig vom jeweiligen Fahrzeug.

 

1. Ladesäule freischalten

  • Scannen Sie den QR-Code an der Ladesäule und gelangen Sie direkt zur WebApp ladeapp: Die Ladung wird dann per Kreditkarte einfach und sicher abgerechnet und ihr Ladevorgang kann gestartet werden.
     

oder

  • Halten Sie die Karte an das Lesegerät der Ladesäule.
     

2. Ladevorgang beginnen

  • Nach dem Freischalten der Ladesäule können Sie das Fahrzeug an die Ladesäule anschließen. Sobald sich Fahrzeug und Säule nach einer automatischen Sicherheitsprüfung erfolgreich verbunden haben, beginnt der Ladevorgang.
     

3. Ladevorgang beenden

  • Stoppen Sie den Ladevorgang durch erneutes Vorhalten Ihrer Ladekarte oder durch die Auswahl in der WebApp. Anschließend entriegeln sich Fahrzeug und Ladesäule. Nach dem Beenden des Ladevorgangs kann eine erneute Ladung nur mittels Wiederholung des 1. und 2. Schritts erfolgen.
     

Versuchen Sie nicht selbstständig eine Entstörung vorzunehmen! Sollte die Ladesäule eine Störung anzeigen, wenden Sie sich bitte unsere Servicehotline unter +49 241 5100 5555.

VilCharge

 

Als Energiekunde der Stadtwerke Bad Vilbel können Sie zu günstigen Konditionen und ohne Grundgebühren mit unserer VilCharge-Ladekarte an allen unseren Vilbeler Ladepunkte laden. Natürlich zu 100 % mit Ökostrom. Zusätzlich laden Sie über „Ladenetz.de“ europaweit an über 180 000 Ladepunkten in Europa.

 

Wie bestelle ich eine Vilcharge-Ladekarte?

Bitte schreiben Sie eine Mail mit Ihrem Namen, Anschrift und Vertragsnummer an emobilitaet@sw-bv.de. Im Anschluss erhalten Sie eine Freischaltcode und eine Anleitung für unser Ladekarten-Portal von unserer Kundenberatung. Nach Abschluss der Bestellung bekommen Sie Ihre Ladekarte per Post zugesandt.

 

Das Portal für Ladekarten-Besitzer

Ladekartenbesitzer können in unserem Portal:

  • Ihre Ladevorgänge einsehen
  • Rechnungen prüfen
  • Kontakt- und Bezahldaten aktualisieren

 

Preisinformationen

Aktuelle Preise unserer Ladekarte finden Sie hier.

 

Ladeapp

Über die Ladeapp können Sie europaweit die mit der Vilcahrge-Ladekarte nutzbaren Ladesäulen finden. In der App können Sie einfach die Navigation starten und sich via Smartphone direkt zur Ladesäule führen lassen. Alle Infos zur App und zum Download finden Sie unter:

https://ladenetz.de/ladeapp/.

 

Sie haben Fragen zur Ladekarte?

Ihre Ansprechpartner

Fragen zur Vilcharge-Ladekarte und rund um öffentliche Ladeinfrastruktur

Telefon: Telefon 06101/528-803

Zuhause laden

Ladeeinrichtung/en mit einer Gesamtleistung ≥ 3,6 kVA (~kW) pro Netzanschlusspunkt sind anmeldepflichtig

Alle privat genutzten Ladestationen ab einer max. Ladeleistung von 4,2 kVA müssen seit 2024 als sog. Steuerbare Verbraucher angemeldet werden. Allgemeine Informationen zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Anmeldemöglchkeit dazu finden Sie hier.

Möchten Sie öffentliche Ladestationen installieren lassen dann melden Sie sich zu ihrem Vorhaben per Mail unter anschluss@sw-bv.de.

So melden Sie sich an

  • Informationen an die SWBV senden: Füllen Sie das Anmeldeformular Ladeeinrichtung aus und senden Sie dieses an Anschluss@sw-bv.de
  • Netzverträglichkeitsprüfung: Nach Eingang ihres Antrages führen wir eine kostenlose Netzverträglichkeitsprüfung durch und informieren Sie, ob es möglich ist, die geplante/n Ladeeinrichtung/en an das vorgelagerte Verteilnetz anzuschließen und zu betreiben.
  • Rückmeldung der SWBV: Sobald Ihnen die Rückmeldung der Netzverträglichkeitsprüfung vorliegt und die Versorgung Ihrer geplante/n Ladeeinrichtung/en aus dem vorgelagerten Verteilnetz möglich ist, können Sie den Elektroinstallateur mit der Montage ihrer Ladeeinrichtung/en beauftragen.
  • Inbetriebsetzung: Der Elektroinstallateur hat uns die Inbetriebsetzung der Ladeeinrichtung/en über die Fertigstellungsanzeige zu bestätigen.
  • Laden: Wenn Sie alle vorhergegangenen Punkte erledigt haben, wünschen wir Ihnen viel Spaß beim Laden ihres Elektrofahrzeugs und allzeit gute Fahrt!

Wichtige Fakten und Technik kurz erklärt

Die typischen Ladeeinrichtungen für den privaten Gebrauch besitzen eine Leistung von 11 kVA bzw. 22 kVA.

  • Ladeeinrichtung/en mit einer Leistung ≥ 3,6 kVA pro Netzanschlusspunkt sind gesetzlich anmeldepflichtig.
  • Ladeeinrichtung/en mit einer Leistung ≥ 12 kVA pro Netzanschlusspunkt sind gesetzlich genehmigungspflichtig.

 

Lademanagementsysteme sind zum Beispiel bei Mehrfamilienhäusern, in denen mehrere Ladeeinrichtungen in einem Verbund betrieben werden, empfehlenswert. Hiermit können Sie die bereitgestellte Leistung optimal auf die Ladeinrichtungen aufteilen.

Beachten Sie bei der Auswahl ihrer Ladeeinrichtung/en, dass die tatsächliche Leistung mit der Sie ihr Elektrofahrzeug laden können von mehreren Faktoren abhängt.

  • Die Leistung ihrer Ladeeinrichtung,
  • die Strombelastbarkeit der Verbindungsleitung (Ladeleitung) zwischen Ladeeinrichtung und Elektrofahrzeug,
  • dem Laderegler (Gleichrichter) der im Elektrofahrzeug verbaut ist und
  • die maximale Batteriekapazität.


Das schwächste Glied in dieser Kette bestimmt die maximale Leistung mit der Sie ihr Elektrofahrzeug laden können. Klären Sie die maximale Leistung der einzelnen Komponenten im Vorfeld ab.

Bei einer Annahme eines Stromverbrauchs von 20 kWh/ 100km würden Sie mit einer Ladeleistung von

  • 2,8 kVA (Haushaltssteckdose) ca. 14 km/Stunde,
  • 3,7 kVA (Schuko-Ladeeinrichtung) ca. 19 km/Stunde,
  • 11 kVA (AC-Wallbox) ca. 55 km/Stunde,
  • 22 kVA (DC-Schnelllader) ca. 110 km/Stunde oder
  • 50 kVA (DC-Schnelllader) ca. 250 km/Stunde


an Reichweite über Ihre Ladeeinrichtung laden.


Die derzeitigen Batteriekapazitäten von Elektroautos variieren zwischen 120 km und 500 km. Demzufolge würden Sie ein Elektroauto mit 500 km Reichweite in 9 Stunden über einer 11 kVA Ladeeinrichtung vollladen, was einem Ladezyklus über Nacht entspricht. Eine höhere Ladeleistung steht einer höheren Investition sowie einem höheren technischen Aufwand der Elektroinstallation gegenüber und rentiert sich in den meisten Fällen nicht. Quelle: https://www.vbew.de

Ihre Fragen und unsere Antworten

Für Ladeeinrichtungen mit einer Leistung (Bemessungsleistung) ≥ 3,6 kVA herrscht eine gesetzliche Anmeldepflicht beim Netzbetreiber (SWBV – Stadtwerke Bad Vilbel GmbH). Bei Ladeeinrichtungen mit einer Leistung von in Summe ≥ 12 kVA pro Netzanschluss benötigen Sie zusätzlich zur gesetzlichen Anmeldepflicht eine Zustimmung für die Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber.

Füllen Sie das Dokument „Anmeldung Ladeeinrichtung“ gemeinsam mit Ihrem Elektroinstallateur aus und senden Sie uns das ausgefüllte Formular per E-Mail an anschluss@sw-bv.de. Wir werden nach Eingang Ihren Antrag zeitnah bearbeiten und Ihnen eine Rückmeldung geben.

Hier berät Sie Ihr Elektroinstallateur Ihrer Wahl direkt vor Ort. Dieser verschafft sich einen Überblick und nennt Ihnen die maximal zulässige Leistung die an Ihrem Hauptstromversorgungssystem angeschlossen werden kann. Zudem prüft der Netzbetreiber die Netzverträglichkeit um u.a. sicherzustellen, dass Ihr Netzanschluss für die aus dem Netz bezogene Leistung ausreichend dimensioniert ist.

Sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrer Eigentümergemeinschaft, ob weitere Eigentümer ebenfalls an einer Ladeeinrichtung Interesse haben. Nach der Ermittlung des Gesamtbedarfs, sprechen Sie mit einem Elektroinstallateur über ein mögliches Anschlusskonzept. Durch die Planung des zukünftigen Bedarfs der Ladeeinrichtungen vermeiden Sie und Ihre Eigentümergemeinschaft unnötige und falsche Investitionen. Denken Sie daran, dass für Ladeeinrichtungen von in Summe ≥ 12 kVA pro Netzanschluss eine Genehmigungspflicht besteht.

Sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrer Eigentümergemeinschaft, ob weitere Eigentümer ebenfalls an einer Ladeeinrichtung Interesse haben. Nach der Ermittlung des Gesamtbedarfs, sprechen Sie mit einem Elektroinstallateur über ein mögliches Anschlusskonzept. Durch die Planung des zukünftigen Bedarfs der Ladeeinrichtungen vermeiden Sie und Ihre Eigentümergemeinschaft unnötige und falsche Investitionen. Denken Sie daran, dass für Ladeeinrichtungen von in Summe ≥ 12 kVA pro Netzanschluss eine Genehmigungspflicht besteht.

Den Anschluss auf Gemeinschaftsgrund kann die Eigentümergemeinschaft oder ein Bevollmächtigter Dritter beauftragen.

Die netzdienliche Steuerung nach § 14a EnWG besagt, dass der Netzbetreiber die Leistung Ihrer Ladeeinrichtung temporär begrenzen darf. Für Ladeeinrichtungen kleiner 12 kVA ist die Teilnahme zum jetzigen Zeitpunkt freiwillig.

Wenn Sie der netzdienlichen Steuerung nach §14a EnWG zustimmen, benötigen Sie einen separaten Messzähler und eine Steuereinrichtung in Ihrem Zählerschrank sowie ein Leerrohrsystem für eine Datenverbindung zwischen der Ladeeinrichtung und dem Zählerschrank. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Elektroinstallateur ob Sie hierfür genügend Platz besitzen oder ein Erweiterung Ihres Zählerschranks nötig ist.

Hinweis: Eine Steuerung der Ladeeinrichtung im Sinne des §14a EnWG erfolgt im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht (siehe Bestätigungsschreiben zur Steuerung der Ladeinrichtung im Sinne des §14a EnWG).

Sofern die Leistung Ihrer Ladeeinrichtung kleiner 12 kVA ist, benötigen Sie vorerst keinen zusätzlichen Platz für einen weiteren Messzähler oder eine Steuereinheit. Wir empfehlen Ihnen im Zählerschrank einen Einbauplatz für einen weiteren Messzähler und einer Steuereinheit, sowie ein Leerrohrsystem für eine Datenverbindung zwischen der Ladeeinrichtung und dem Zählerschrank vorzusehen. Dies erleichtert eine mögliche nachträgliche Umrüstung, die ggf. gesetzlich erforderlich werden kann. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Elektroinstallateur ob Sie hierfür genügend Platz besitzen oder eine Erweiterung Ihres Zählerschranks nötig ist. Weitere Hinweise – siehe Förderung über die KfW.

Es wird sich zum jetzigen Zeitpunkt für Sie nichts ändern. Doch können wir zur Netzintegration die Nachrüstung einer Einrichtung zur Unterbrechbarkeit durch den Netzbetreiber verlangen. Siehe „Richtline Strom – Technische Ergänzung für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb“

Auszug Punkt 10.6.4 „Es kann grundsätzlich zunächst auf den Einbau einer technischen Einrichtung zur Vorgabe der Wirkleistungsreduzierung verzichtet werden. Diese kann jederzeit durch die SWBV nachgefordert werden und ist innerhalb einer angemessenen Umsetzungsfrist einzubauen und kommunikativ mit den SWBV zu verbinden. In jedem Fall ist eine Datenverbindung zwischen der technischen Einrichtung am Netzanschlusspunkt und der Ladeeinrichtung vorzubereiten (z.B. mittels Leerrohr)“.

Ab einer Leistung ≥12 kVA oder der freiwilligen Einwilligung zur netzdienlichen Steuerung nach §14a EnWG ist Platz für eine Steuereinheit ggf. mit einem zusätzlichen Messzähler und eine Datenverbindung zwischen der Ladeeinrichtung und dem Zählerschrank vorzusehen.

Wir empfehlen ein Lademanagement bei mehreren Ladeeinrichtungen an einem Netzanschluss damit die zur Verfügung stehende Leistung optimal auf die einzelnen zu ladenden Elektrofahrzeuge verteilt wird.

Es gibt keinen Unterschied zwischen einem Lastmanagementsystem und Lademanagementsystem. Beide Definitionen beschreiben die intelligente Steuerung Ihrer installierten Ladeeinrichtungen, damit die zur Verfügung stehende Leistung optimal auf die einzelnen zu ladenden Elektrofahrzeuge verteilt wird.

Sie haben weitere Fragen?

Ihre Ansprechpartner

Fragen zur Installation und Anmeldung von Ladeeinrichtungen

Telefon: 06101/528-360

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Technik – Netzbetrieb Strom

Telefon: 06101/528-360

Kundenservice

Fragen zur Umstellung auf einen Ökostromtarif

Telefon: 06101/528-800

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