Verpflichtende Anmeldung von Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen
Im Zuge der Energiewende werden immer mehr Wärmepumpen, Klimageräte, Wallboxen und Stromspeicher in privaten Haushalten installiert. Dies stellt eine Herausforderung für die Stromnetze dar, denn der elektrische Leistungsbedarf der Haushalte wird durch die neuen Verbrauchseinrichtungen in Zukunft weitaus höher.
Um auch weiterhin eine sichere Netzstabilität zu gewährleisten hat die Bundesnetzagentur Festlegungen zur Umsetzung des §14a Energiewirtschaftsgesetz veröffentlicht. Wir haben die wichtigsten Infos zu den Neuregelungen ab 1.1.2024 für Sie zusammengefasst.
Wir weisen darauf hin, dass wir aufgrund des geringen Vorlaufs zur Umsetzung der am 27.11.2023 erlassenen Regelungen in einigen Punkten branchenweit noch erheblichen Klärungsbedarf sehen. Um Ihnen jedoch bereits ein Minimum an Informationen bereitzustellen, haben wir uns trotz dieser Tatsache zu einer Bereitstellung von FAQs entschieden. Wir müssen uns jedoch eine Anpassung unserer Antworten vorbehalten.